Sicherheit – das A und O in der Pyrotechnik
Bei der Durchführung von Feuerwerken mit Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 sind etliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Geregelt sind diese Vorschriften im Leitfaden zu Sicherheitsmaßnahmen für das Verwenden von Feuerwerk der Kategorie 4 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Sicherheit hat bei uns höchste Prioritä
Sie wollen ein ganz persönliches Feuerwerk?
Egal für welchen Anlass Sie bei uns ein Feuerwerk buchen, wir beraten Sie und planen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen Ihr ganz persönliches Feuerwerk.
Als Erstes führen wir eine Ortsbesichtigung durch, um uns einen Eindruck von der Fläche des Abbrennplatzes zu verschaffen. Je nach Umfang des Feuerwerkes muss ausreichend Platz für den Aufbau und das Abbrennen des Feuerwerkes zur Verfügung stehen.
Je mehr Platz am Abbrennort zur Verfügung steht und je größer die Sicherheitsabstände zu Gebäuden und Personen sind, desto mehr Möglichkeiten ergeben sich für uns, ihr Feuerwerk noch imposanter durchzuführen. Es können größere Kaliber, die höhere Steighöhen erreichen, zum Einsatz kommen und die Auswahl an beeindruckenden Effekten wird erhöht.Nachdem wir uns einen Eindruck von den Örtlichkeiten verschafft haben, planen wir mit Ihnen.
Wir beantragen die behördlichen Genehmigungen und kümmern uns um den weiteren Ablauf, wie Planung, Durchführung, Auf- und Abbau des Feuerwerkes.
Der Abbrennplatz wird von uns gereinigt hinterlassen. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wir wollen, dass Sie Ihre Feier genießen und Ihr ganz persönliches Feuerwerk bei Ihnen und Ihren Gästen einen unvergesslichen Eindruck hinterlässt.
Es gibt einiges, was bei der Durchführung eines Feuerwerkes zu beachten ist.
Viele Faktoren spielen bei dem Thema Sicherheit eine große Rolle.
Der Bereich um den Abbrennplatz muss während des Aufbaus und bis zum Ende des Abbaus gesichert sein. Eine großflächige Absperrung ist unbedingt erforderlich.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzabstände zu Gebäuden und vor allem zum Publikum muss garantiert sein.
Windeinflüsse müssen bei der Berechnung der Sicherheitsabstände mit berücksichtigt werden.
Einschränkungen für die Durchführung eines Feuerwerkes gibt es aus behördlicher Sicht, wenn sich
z. B., ein Krankenhaus oder eine Altenwohnanlage in der Nähe des abzubrennenden Feuerwerkes befinden.
Bevor das Feuerwerk abgebrannt wird, muss sich der verantwortliche Feuerwerker von dem sachgemäßen Aufbau des Feuerwerkes vergewissern.
Nach dem Abbrennen des Feuerwerkes muss der Feuerwerker kontrollieren, ob eventuell Versager in den Abschussvorrichtungen geblieben sind. Das Gelände um den Abbrennplatz muss ebenfalls durchsucht werden.
Dies ist nur ein kleiner Auszug der erforderlichen Sicherheitsbedingungen.